Insbesondere bei einem Neubauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde eine Vielzahl von Bescheinigungen im Errichtungsprozess vorzulegen. Wir erfassen die erforderichen Daten zu Ihrem Vorhaben und liefern Ihnen alle notwendingen Bescheinigungen, sodass keine Verzögerungen im Ablauf entstehen. Dies kann bspw. der Nachweis über die Einhaltung der in der Baugenehmigung eingetragenen Grundrissflächen und die Einhaltung der genehmigten Höhen des Neubaus sein. Darüber hinaus zählt neben der Bescheinigung der geometrischen Eindeutigkeit von Bebauungsplänen auch die Erstellung von Gerichtsgutachten (bspw. bei Grenzstreitigkeiten) und die Bescheinigung von Mietflächen zu unserem umfangreichen Aufgabengebiet. Folgend ein Auszug der möglichen Bescheinigungen und Gutachten: