Hoheitliche Vermessungen

Ob Grundstücksvermessung oder Lageplanerstellung, wir sind Ihr Partner.




Adomeit Vermessungen Amtliche Dienstleistungen

Hoheitliche Vermessung

Unter hoheitlichen Tätigkeiten versteht man diejenigen Vermessungen und Arbeiten, welche ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Rahmen seiner Tätigkeit als Beliehener des öffentlichen Rechts (Behörde) ausführt. Die Durchführung sogenannter Liegenschaftsvermessungen ist durch das Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW) gesetzlich geregelt. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bietet unser Vermessungsbüro folgende hoheitliche Tätigkeiten an:

  • Teilungsvermessung (Teilung von Grundstücken)
  • Gebäudeeinmessung (als Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster)
  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
  • Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
  • Bescheinigungen nach Bauordnung - BauO NRW (bspw. zur Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenlage)
  • Gerichtsgutachten bspw. bei Grenzstreitigkeiten (als Sachverständiger für vermessungstechnische Fragestellungen)
  • Amtliche Grenzanzeige
  • Grenzvermessung
  • Vermessung langgestreckter Anlagen
  • Straßenschlussvermessung
  • Bescheinigungen (Grenzbescheinigung/Grenzattest)
  • Umlegung nach dem BauGB (Bodenordnung)
  • Prüfung und Bescheinigung der geometrische Eindeutigkeit von Bebauungsplänen

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